Keine Inkasso-Tricks bei Großvermietern: Mieter müssen Konzerntöchter nicht bezahlen

Ein gewerblicher Großvermieter kann Inkassokosten für die Anmahnung von Mietrückständen nicht auf den Mieter abwälzen, wenn er über ausreichend eigenes Fachpersonal verfügt. Die Einschaltung eines (Tochter-)Unternehmens verstößt in solchen Fällen gegen die Schadensminderungspflicht, da das Mahnwesen zum eigenen Pflichtenkreis des Vermieters gehört. Ein Anspruch auf Erstattung von Inkassokosten als Verzugsschaden gemäß §§ 280 Abs. 1 und 2, 286 BGB setzt voraus, dass die …