Nach ständiger Rechtsprechung dürfen Arbeitskämpfe nur zur Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele geführt werden. Arbeitskämpfe dienen der Sicherung der Tarifautonomie und sind auf den Abschluss rechtmäßiger Tarifverträge gerichtet (vgl. BAG, 10.12.2002 – Az: 1 AZR 96/02). Ein Unterstützungsstreik ist grundsätzlich eine zulässige Arbeitskampfmaßnahme, sofern er einem rechtmäßigen Hauptarbeitskampf dient und verhältnismäßig ist (vgl. BAG, 19.06.2007 – Az: 1 AZR 396/06). Auch …