Wer sich als Wohnungseigentümer gegenüber dem Hausverwalter im Ton vergreift, muss damit rechnen, dass dieser die Mail des Wohnungseigentümers an andere WEG-Eigentümer weiterleitet.
Die Klägerin in dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall war Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus …
















