Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Schmutzwassergebührensatzung der Stadt Falkensee für unwirksam erklärt. Dabei ist es bei der Auslegung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) nicht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [1] gefolgt.
Die Gebühren für die Trinkwasserversorgung und die Abwasserkanalisation enthalten rechnerisch Kostenanteile …



