Wann ist ein Umgangsausschluss zulässig?

Die Gerichte müssen ihr Verfahren so gestalten, dass sie möglichst zuverlässig die Grundlage einer am Kindeswohl orientierten Entscheidung erkennen können. Sie haben daher im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes alle nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Beweismittel auszuschöpfen, um eine möglichst zuverlässige Tatsachengrundlage für …

Kindesschutzrechliche Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils

Kindesschutzrechliche Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils oder allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen, sondern sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Das immer noch herangezogene, überkommene Konzept der sog. Eltern-Kind-Entfremdung (elterliches Entfremdungssyndrom: „Parental Alienation Syndrome“ [PAS]) ist dagegen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Frankfurt …