Wildschaden und der Vorschaden

Ein Versicherungsfall kann, auch wenn die Schäden nur auf einem Verkehrsunfall beruhen können, ausnahmsweise dann verneint werden, wenn der Versicherungsnehmer einen Sachverhalt vorträgt, wonach sich der Unfall nicht in der behaupteten Weise ereignet haben kann. Zum objektiven Tatbestand der Aufklärungsobliegenheit …