Keine Außervollzugsetzung von Vorschriften der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat es abgelehnt, einzelne Vorschriften der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 5. März 2021 (BayMBl Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G) durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. 1. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassene …