Keine aktienrechtliche Schweigepflicht einer Krankenkassen-Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Aufsichtsbehörde

Ein Zusammenschluss von Krankenkassen zu einer Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft darf gegenüber aufsichtsbehördlichen Auskunftsverlangen nicht aufgrund aktienrechtlicher Pflichten schweigen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, eine bundesunmittelbare Betriebskrankenkasse, ist zusammen mit anderen Krankenkassen Aktionärin der …

Keine aktienrechtliche Schweigepflicht einer Krankenkassen-Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Aufsichtsbehörde

Ein Zusammenschluss von Krankenkassen zu einer Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft darf gegenüber aufsichtsbehördlichen Auskunftsverlangen nicht aufgrund aktienrechtlicher Pflichten schweigen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin, eine bundesunmittelbare Betriebskrankenkasse, ist zusammen mit anderen Krankenkassen Aktionärin der …