Opferentschädigung nach Terroranschlag im Ausland bei Nichtbeachtung der Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes?

Eine Opferentschädigung für Angriffe im Ausland ist dann unbillig und ausgeschlossen, wenn sich das Opfer über allgemeine Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes hinwegsetzt und ein erhöhtes Risiko eingeht. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die 37jährige deutsche Staatsangehörige …