Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung sind für die Höhe des Arbeitslosengelds relevant. Die während dieser Zeit der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen.
In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen …