Eine Bewohnerin aus Meckenheim hat keinen Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten des Landkreises Bad Dürkheim gegen die Nutzung eines Stellplatzes auf dem benachbarten Grundstück der Beigeladenen als Abstellplatz für Mülltonnen. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin ist Miteigentümerin …
Tag: 1. September 2018
Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers ist kein „Verschulden“
Die Klausel in den Darlehensbedingungen einer Bank, nach der die Bank vor Auszahlung des Darlehens allein bei einer wesentlichen Verschlechterung der Einkommensverhältnisse des Darlehensnehmers (vorliegend: Arbeitslosigkeit) ein außerordentliches Kündigungsrecht hat (und dann eine Nichtabnahmeentschädigung fordern kann), ist unwirksam. Konkret ging …