Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung NRW – aber keine stadtgebundene Wohnsitzauflage

Die Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist teilweise nicht mit Bundesrecht vereinbar und daher nichtig. Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eine Wohnsitzauflage aufgehoben, mit welcher die Bezirksregierung Arnsberg einen irakischen Flüchtling verpflichtet hatte, in Kerpen……