Der Bundesfinanzhof hat in zwei sachlich zusammenhängenden Beschwerdeverfahren im vorläufigen Rechtsschutz entschieden, dass ein im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der Europäischen Union vom Zoll sichergestelltes Schiff1 und dessen Ladung2 vorerst nicht eingezogen und verwertet werden dürfen.
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- Der unionsrechtliche





