
Ein von einem Menschen eigenschöpferisch verfasster Liedtext verliert seinen urheberrechtlichen Schutz nicht dadurch, dass bei der späteren Bearbeitung oder musikalischen Umsetzung künstliche Intelligenz eingesetzt wird. Entscheidend ist, ob die wesentlichen kreativen Elemente des ursprünglichen Textes in der veröffentlichten Fassung erhalten …










































