Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann a…
Schlagwort: Unterbringung
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähi…
Unterbringung in der Psychiatrie – aber warum?
Das Landgericht darf nicht offen lassen, ob seiner Unterbringungsanordnung eine fehlende Unrechtseinsicht oder eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit zugrunde liegt. Die Frage, welche der beiden Alternativen des § 20 StGB das Landgericht annehmen wollte,…
Unterbringung in der Psychiatrie – und die Begründung zukünftiger Gefährlichkeit
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann a…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die notwendige Prognoseentscheidung
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann a…
Unterbringung in der Psychiatrie – das psychotische Wahnerleben und die Gefährlichkeitsprognose
In einem Sicherungsverfahren sind an die Darlegung der künftigen Gefährlichkeit umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (§ 62 StGB) um einen G…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die subjektive Tatseite
Die Voraussetzungen der §§ 20, 63 StGB sind schon dann nicht belegt, weil das Landgericht keine hinreichenden Feststellungen zur jeweiligen subjektiven Tatseite getroffen hat. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Strafkamme…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefährlichkeitsprognose in den Urteilsgründen
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Satz 1 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebli…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und der längerdauernde Defektzustand
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldf…
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und das Freiheitsrecht
Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG). In diese Freiheit darf gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes eingegriffen werden. Inhalt und Reichweite eines freiheitsbeschr…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Darstellung in den Urteilsgründen
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat auf Grund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schul…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefährlichkeitsprognose
Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störu…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefahrenprognose
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die besonders gravierend in die Rechte des Betroffenen eingreift. Sie darf daher nur dann angeordnet werden,…
Maßnahmen im Vorfeld der Unterbringung nach dem PsychKG
Maßnahmen im Vorfeld der Unterbringung nach dem PsychKG können grundsätzlich auf das allgemeine Polizeirecht gestützt werden. Insoweit dürften die im (hier:) Allgemeinen Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG)…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die dort begangenen Straftaten
Hat der Beschuldigte rechtswidrige Taten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder der Schuldunfähigkeit begangen und sind angesichts seines Krankheitsbildes von ihm auch künftig vergleichbare Handlungen zu erwarten, die erheblich sind, mithin k…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Anforderungen an die Urteilsgründe
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) auf Grund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermind…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Erheblichkeit drohender Taten
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die neben der sicheren Feststellung mindestens einer im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der e…
Der mit seiner Unterbringung dann doch nicht mehr Einverstandene
Hat der Betroffene in der Anhörung vor dem Amtsgericht der Genehmigung seiner Unterbringung zugestimmt, dann aber gegen den amtsgerichtlichen Beschluss Beschwerde eingelegt und damit zu erkennen gegeben, dass er mit der Unterbringung nicht (mehr) einve…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Urteilsgründe
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann a…
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und der erforderliche Hang
Für einen Hang gemäß § 64 StGB ausreichend ist eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer psychischen Abhängig…
Unterbringung in der Psychiatrie – und die Fortdauerentscheidung
Die gerichtliche Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG und Art.20 Abs. 3 GG, wenn sie den verfas…
Unterbringung in der Psychiatrie – und die zu treffende Gefahrenprognose
Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass von dem Täter infolge seines fortdauernden Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisc…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Täter bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig…
Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung – und die Eigengefährdung
Die Genehmigung einer geschlossenen Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB setzt eine ernstliche und konkrete Gefahr für Leib und Leben des Betreuten voraus. Die Gefahr für Leib oder Leben erfordert kein zielgerichtetes Verhalten, aber objektivierb…
Der Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache – und seine prozessuale Stellung
Der in einer Unterbringungssache bestellte Verfahrenspfleger ist nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen; er kann in Vertretung des Betroffenen keine wirksamen Verfahrenshandlungen vornehmen und ist insbesondere nicht zur Einlegung eines Rechtsmit…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefahrenprognose
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rec…
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die Länge des Vorwegvollzugs
Kommen für die Therapiedauer – wie hier – im Ergebnis zwei Alternativen in Betracht, ist es ungeachtet der Möglichkeit späterer Entscheidungen nach § 67 Abs. 3 StGB nach dem Zweifelssatz1 geboten, die für den Angeklagten im Urteilszeitpunkt konkret gün…
Entziehungsanstalt – Sprachkenntnisse und Therapieerfolg
Verfügt der Angeklagte über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um eine Therapie erfolgreich durchführen zu können, ist eine Maßregelanordnung grundsätzlich in Betracht zu ziehen ist1. Schon bei sprachunkundigen Ausländern ist ein Absehen vo…
Entziehungsanstalt – und die Frage des Hanges
Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB genügt nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch …
Entziehungsanstalt – und die Annahme eines Hanges
Für die Annahme eines Hanges (§ 64 Satz 1 StGB) genügt bereits eine erworbene intensive Neigung, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen, wobei noch keine psychische Abhängigkeit bestehen muss. Die Beeinträchtigung der Gesundheit oder de…
Die bipolar verlaufende affektive Psychose – und die Gefährlichkeitsprognose
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldf…
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die Frage des symptomatischen Zusammenhangs
Ein symptomatischer Zusammenhang im Sinne des § 64 StGB liegt vor, wenn die Tat in dem Hang ihre Wurzel findet. Die konkrete Tat muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte …
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die Frage des Hanges
Für die Annahme eines Hangs ist nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung ausreichend, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – wegen Onanierens in der Öffentlichkeit?
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Satz 1 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebli…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und der Fortdauerbeschluss
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann „die Freiheit der Person“ und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als „unverletzlichR…
Wahlrechtsausschlüsse für Betreute
Die im Bundeswahlgesetz enthaltenen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und für wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter ist verfassungswidrig. Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht kann verfassungsrechtlich gerechtferti…
Kein Wahlrechtsausschluss für Betreute oder wegen Schuldunfähigkeit Untergebrachte
Die im Bundeswahlgesetz enthaltenen Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und für wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter ist verfassungswidrig. Ein Ausschluss vom aktiven Wahlrecht kann verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein, wenn bei einer bestimmten Personengruppe davon auszugehen ist, dass die Möglichkeit der Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Volk und Staatsorganen nicht in hinreichendem Maße
Keine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – wegen fehlender Sprachkenntnisse
Vor der Maßregelanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt kann abgesehen werden, wenn es an einer hinreichend konkreten Aussicht auf einen Behandlungserfolg im Sinne von § 64 Satz 2 StGB fehlt, weil angesichts der nur rudimentären Beherrschung der deutschen Sprache Selbstreflektion und Therapiegespräche nicht möglich sind. Nach gefestigter Rechtsprechung
Schuldunfähigkeit – und ihre Feststellung
Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig. Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem Angeklagten eine psychische Störung vorliegt, die ein solches Ausmaß erreicht
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und der Alkoholkonsum
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung im Sinne der in § 20 StGB genannten Eingangsmerkmale schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB)
Unterbringung in der Entziehungsanstalt – und der symptomatische Zusammenhang mit der Tat
Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein symptomatischer Zusammenhang zwischen einem Hang zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln und der Anlasstat des Täters immer dann vor, wenn der Hang jedenfalls neben anderen Umständen mit dazu beigetragen hat, dass der Angeklagte eine erhebliche rechtswidrige Tat begangen hat und dies bei unverändertem Suchtverhalten auch für
Unterbringung in der Entziehungsanstalt – und der Hang
Für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 64 StGB genügt nach ständiger Rechtsprechung eine eingewurzelte, auf psychische Disposition zurückgehende oder durch Übung erworbene Neigung, immer wieder Rauschmittel zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss. Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist
Unterbringung in der Psychiatrie – und der medizinisch-psychiatrische Befund des Sachverständigen
Bei der Frage, ob sich ein medizinischpsychiatrischer Befund in der Tatsituation „erheblich“ auf das Steuerungsvermögen im Sinne des § 21 StGB ausgewirkt hat, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die das Gericht in eigener Verantwortung und ohne Bindung an die Ausführungen des Sachverständigen zu entscheiden hat. Zu beurteilen ist, ob
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und der Vorwegvollzug
Nach § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB bestimmt das Gericht die Vorwegvollziehung der Strafe oder eines Teils der Strafe, wenn der Zweck der Maßregel dadurch leichter erreicht wird. Ob diese Voraussetzung gegeben ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Persönlichkeit des Täters, der Länge der
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt – und die Bemessung des Vorwegvollzugs
Die Dauer des Vorwegvollzugs der Gesamtfreiheitsstrafe ist so zu bemessen, dass nach seiner Verbüßung und einer anschließenden Unterbringung gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB eine Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes zur Bewährung zum Halbstrafenzeitpunkt möglich ist1. Dabei ist zu beachten, dass die erlittene Untersuchungshaft bei der Festsetzung der
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, Vorwegvollzug – und die Untersuchungshaft
Beim Teilvorwegvollzug nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB ist zu bedenken, dass die auf die Strafe anzurechnende Untersuchungshaft ohne Weiteres in die Dauer des angeordneten Vorwegvollzugs einzurechnen, mithin nicht von ihr abzuziehen ist. Der Vorwegvollzug ist daher im Urteilstenor grundsätzlich nicht um die Dauer der bisherigen …
Maßregelanordnung – und die erheblich verminderte Schuldfähigkeit
Die Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt zunächst voraus, dass die Schuldfähigkeit bei der Begehung der Anlasstaten zumindest erheblich vermindert war und die Tatbegehung des Unterzubringenden auf diesem Zustand beruht. Insoweit betont der Bundesgerichtshof, dass nicht bereits mit der Feststellung einer erheblichen verminderten Einsichtsfähigkeit § 21 StGB erfüllt und damit …
Schuld(un)fähigkeit – Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit
Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht zugleich auf beide Alternativen fehlender oder erheblich eingeschränkter Einsichtsund Steuerungsfähigkeit gestützt werden. Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist jedoch grundsätzlich erst dann zu prüfen, wenn der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war. Bleibt nach den Urteilsgründen zweifelhaft, welche Alternative das Tatgericht annehmen …
Unterbringung in der Psychiatrie – und die Prognosse der zukünftigen Gefährlichkeit
Eine Unterbringung nach § 63 Satz 1 StGB kommt nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Zweifel am psychischen Defekt
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts …