Die überwiegende Meinung in Literatur und Rechtsprechung zieht vom Nettovermögen der Eheleute zunächst angemessene Freibeträge ab. Hierbei werden Beträge zwischen 15.000 € – 64.000 € pro Ehegatten vertreten1.
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass …