Für die Bemessung des Beschwerdewerts bei einer Verurteilung zur Räumung und Herausgabe eines Kleingartens ist gemäß §§ 8, 9 ZPO der dreieinhalbfache Jahrespachtzins zugrunde zu legen.
§ 8 ZPO findet auch auf Kleingartenpachtverhältnisse im Sinne des Bundeskleingartengesetzes Anwendung1…