Überbrückungsbeihilfe für ehemalige Angestellte der US-Stationierungsstreitkräfte – und die Frage des Rechtsmissbrauchs

Überbrückungsbeihilfe als Aufstockung zum Arbeitsentgelt aus einem Arbeitsverhältnis außerhalb der Stationierungsstreitkräfte ist auch dann ungekürzt zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer ein ihm gegenüber dem Drittarbeitgeber zustehendes höheres Entgelt nicht durchsetzt. Die Parteien des Drittarbeitsverhältnisses überschreiten mit dem Abschluss einer individuellen …

Überbrückungsbeihilfe für die Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte – und das zumutbare Angebot

Dem Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe nach dem Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) vom 31.08.1971  steht es nicht entgegen, wenn dem Arbeitnehmer nach seiner Entlassung von den Stationierungsstreitkräften eine anderweitige zumutbare …

Überbrückungsbeihilfe – und die erneute Anstellung bei den Stationierungsstreitkräften

Geht ein entlassener Arbeitnehmer ein neues Arbeitsverhältnis mit den Stationierungsstreitkräften ein, enden ein aufgrund der ursprünglichen Entlassung bestehender Sicherungsfall und mit ihm der Anspruch auf Überbrückungsbeihilfe mit dem beabsichtigten Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses. Schließt ein von den Stationierungsstreitkräften entlassener Arbeitnehmer …

Überbrückungsbeihilfe für Arbeitnehmer der Stationierungsstreitkräfte – und das mißbräuchlich gestaltete neue Beschäftigungsverhältnis

In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist geklärt, dass sich die Anreizwirkung des § 4 des Tarifvertrages zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV SozSich) vor allem durch den Mindestbeschäftigungsumfang entfaltet, der sich aus …