Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann a…
Schlagwort: Psychiatrie
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die unterzubringende Person bei Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähi…
Unterbringung in der Psychiatrie – aber warum?
Das Landgericht darf nicht offen lassen, ob seiner Unterbringungsanordnung eine fehlende Unrechtseinsicht oder eine aufgehobene Steuerungsfähigkeit zugrunde liegt. Die Frage, welche der beiden Alternativen des § 20 StGB das Landgericht annehmen wollte,…
Unterbringung in der Psychiatrie – und die Begründung zukünftiger Gefährlichkeit
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann a…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die notwendige Prognoseentscheidung
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann a…
Unterbringung in der Psychiatrie – das psychotische Wahnerleben und die Gefährlichkeitsprognose
In einem Sicherungsverfahren sind an die Darlegung der künftigen Gefährlichkeit umso höhere Anforderungen zu stellen, je mehr es sich bei dem zu beurteilenden Sachverhalt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (§ 62 StGB) um einen G…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die subjektive Tatseite
Die Voraussetzungen der §§ 20, 63 StGB sind schon dann nicht belegt, weil das Landgericht keine hinreichenden Feststellungen zur jeweiligen subjektiven Tatseite getroffen hat. So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Strafkamme…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefährlichkeitsprognose in den Urteilsgründen
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Satz 1 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebli…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und der längerdauernde Defektzustand
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldf…
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und das Freiheitsrecht
Die Freiheit der Person ist unverletzlich (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG). In diese Freiheit darf gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 3 und Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes eingegriffen werden. Inhalt und Reichweite eines freiheitsbeschr…
Erledigung durch Zeitablauf – und das Rechtsschutzinteresse
Auch nach Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ist in Fällen gewichtiger, aber in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse anzuerkennen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegr…
Die zwangsweise Fixierung eines Patienten – wegen Personalmangels
Fehlt bei der Fixierung eines Patienten die Möglichkeit einer persönlichen Ansprache, so ist diese unzulässig. Weder mangelndes Personal noch herausforderndes Verhalten rechtfertigen ein Unterlassen des ständigen Sicht- und Sprechkontaktes zum Schutze …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Darstellung in den Urteilsgründen
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat auf Grund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schul…
Einstellung eines Ermittlungsverfahrens – und der Anspruch auf effektive Strafverfolgung
Aus dem Grundgesetz ergibt sich ein Recht auf effektive Strafverfolgung nur ausnahmsweise. Einen solchen Fall hatte aktuell das Bundesverfassungsgericht vorliegen: Recht auf effektive Strafverfolgung Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 in Verbindung mit Art. 1 Ab…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefährlichkeitsprognose
Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störu…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefahrenprognose
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die besonders gravierend in die Rechte des Betroffenen eingreift. Sie darf daher nur dann angeordnet werden,…
Maßnahmen im Vorfeld der Unterbringung nach dem PsychKG
Maßnahmen im Vorfeld der Unterbringung nach dem PsychKG können grundsätzlich auf das allgemeine Polizeirecht gestützt werden. Insoweit dürften die im (hier:) Allgemeinen Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz – LVwG)…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die dort begangenen Straftaten
Hat der Beschuldigte rechtswidrige Taten im Zustand der verminderten Schuldfähigkeit oder der Schuldunfähigkeit begangen und sind angesichts seines Krankheitsbildes von ihm auch künftig vergleichbare Handlungen zu erwarten, die erheblich sind, mithin k…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Anforderungen an die Urteilsgründe
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB darf nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat(en) auf Grund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermind…
Das Hessische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – und die Fixierung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Normenkontrollvorlage des Amtsgerichts Fulda zur Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Regelungen zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfe bei psychischen Krankheiten 1 als nicht den Darlegungsanforderung…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Erheblichkeit drohender Taten
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die neben der sicheren Feststellung mindestens einer im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) oder der e…
Fixierungen in der hessischen Psychiatrie
Das Bundesverfassunsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Fulda1 zur Verfassungsmäßigkeit der Regelungen zur Fixierung im Hessischen Gesetz über Hilfe bei psychischen Krankheiten als unzulässig abgelehnt. Das Vorlageverfahren betrifft die la…
Das Hessische Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten – und die Fixierung
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Amtsgerichts Fulda1 zur Verfassungsmäßigkeit von § 21 Absatz 1 und Absatz 4 des Hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz vom 04.05.20172 (PsychKHG-HE) als unzulässig zurückgewiesen. Die Regelung…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Urteilsgründe
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann a…
Unterbringung in der Psychiatrie – und die Fortdauerentscheidung
Die gerichtliche Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt den Betroffenen in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG und Art.20 Abs. 3 GG, wenn sie den verfas…
Unterbringung in der Psychiatrie – und die zu treffende Gefahrenprognose
Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass von dem Täter infolge seines fortdauernden Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisc…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die nicht ausschließbare Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Täter bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defektes schuldunfähig oder vermindert schuldfähig…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Gefahrenprognose
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rec…
Die bipolar verlaufende affektive Psychose – und die Gefährlichkeitsprognose
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldf…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – wegen Onanierens in der Öffentlichkeit?
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 Satz 1 StGB kommt als außerordentlich beschwerende Maßnahme nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebli…
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und der Fortdauerbeschluss
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann „die Freiheit der Person“ und nimmt einen hohen Rang unter den Grundrechten ein. Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als „unverletzlichR…
Schuldunfähigkeit – und ihre Feststellung
Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Angeklagten zur Tatzeit aus einem der in § 20 StGB bezeichneten Gründe ausgeschlossen oder im Sinne von § 21 StGB erheblich vermindert war, erfolgt prinzipiell mehrstufig. Zunächst ist die Feststellung erforderlich, dass bei dem Angeklagten eine psychische Störung vorliegt, die ein solches Ausmaß erreicht
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und der Alkoholkonsum
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung im Sinne der in § 20 StGB genannten Eingangsmerkmale schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB)
Unterbringung in der Psychiatrie – und der medizinisch-psychiatrische Befund des Sachverständigen
Bei der Frage, ob sich ein medizinischpsychiatrischer Befund in der Tatsituation „erheblich“ auf das Steuerungsvermögen im Sinne des § 21 StGB ausgewirkt hat, handelt es sich um eine Rechtsfrage, die das Gericht in eigener Verantwortung und ohne Bindung an die Ausführungen des Sachverständigen zu entscheiden hat. Zu beurteilen ist, ob
Maßregelanordnung – und die erheblich verminderte Schuldfähigkeit
Die Maßregelanordnung nach § 63 StGB setzt zunächst voraus, dass die Schuldfähigkeit bei der Begehung der Anlasstaten zumindest erheblich vermindert war und die Tatbegehung des Unterzubringenden auf diesem Zustand beruht. Insoweit betont der Bundesgerichtshof, dass nicht bereits mit der Feststellung einer erheblichen verminderten Einsichtsfähigkeit § 21 StGB erfüllt und damit …
Schuld(un)fähigkeit – Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit
Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht zugleich auf beide Alternativen fehlender oder erheblich eingeschränkter Einsichtsund Steuerungsfähigkeit gestützt werden. Die Frage der Steuerungsfähigkeit ist jedoch grundsätzlich erst dann zu prüfen, wenn der Täter in der konkreten Tatsituation einsichtsfähig war. Bleibt nach den Urteilsgründen zweifelhaft, welche Alternative das Tatgericht annehmen …
Unterbringung in der Psychiatrie – und die Prognosse der zukünftigen Gefährlichkeit
Eine Unterbringung nach § 63 Satz 1 StGB kommt nur dann in Betracht, wenn eine Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, dass von ihm infolge seines Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Zweifel am psychischen Defekt
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur dann angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die negative Gefährlichkeitsprognose
Für eine negative Gefährlichkeitsprognose muss nach § 63 Satz 1 StGB eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades bestehen, der Täter werde infolge seines fortdauernden Zustands in Zukunft erhebliche rechtswidrige Taten begehen, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird. Die zu …
Unterbringung in der Psychiatrie – und die erforderliche Gefährlichkeitsprognose
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 Satz 1 StGB setzt die Feststellung voraus, dass der Unterzubringende bei Begehung der Anlasstat aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Begehung auf diesem Zustand beruht. Der Defektzustand muss, um die notwendige Gefährlichkeitsprognose zu tragen, von längerer …
Unterbringung in der Psychiatrie – und die gravierende Störung des Rechtsfriedens
Eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nur in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustandes in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben. Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt …
Unterbringung in der Psychiatrie – und die Gefährlichkeitsprognose
Eine Unterbringung gemäß § 63 StGB darf nur erfolgen, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades dafür besteht, dass der Täter infolge seines Zustands in Zukunft Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen wird, also solche, die eine schwere Störung des Rechtsfriedens zur Folge haben1. Die zur Beurteilung dieser Voraussetzung erforderliche Gefährlichkeitsprognose ist auf …
Unterbringung in der Psychiatrie – Persönlichkeitsstörung und Gefährlichkeitsprognose
Der bloße Verweis auf “die Gesamtschau der Tat und der bei der Angeklagten vorliegenden schweren Persönlichkeitsstörung” genügt nicht, um die für die Maßregelanordnung erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades zu belegen, dass von der Angeklagten auch künftig vergleichbare Taten zu erwarten sind. Insoweit hätte sich das Landgericht mit der Frage auseinander setzen …
Schuldunfähigkeit – und ihre Feststellung
Die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) bedarf besonders sorgfältiger Begründung, weil es sich um eine schwerwiegende und gegebenenfalls langfristig in das Leben des Betroffenen eingreifende Maßnahme handelt. Die richterliche Entscheidung, ob die Fähigkeit des Täters, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu …
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus – und der erforderliche symptomatische Zusammenhang
Die grundsätzlich unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB ist eine außerordentlich belastende Maßnahme, die einen besonders gravierenden Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt. Sie darf daher nur angeordnet werden, wenn unter anderem zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat aufgrund einer nicht …
Unterbringung in der Psychiatrie – und der symptmatische Zusammenhang
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung im Sinne der in § 20 StGB genannten Eingangsmerkmale schuldunfähig (§ 20 StGB) oder vermindert schuldfähig (§ 21 StGB) …
Fixierung von zwangsweise untergebrachen Patienten
Die Fixierung von Patienten stellt einen Eingriff in deren Grundrecht auf Freiheit der Person dar. Aus dem Freiheitsgrundrecht sowie dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben sich strenge Anforderungen an die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs: Die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage muss hinreichend bestimmt sein und den materiellen und verfahrensmäßigen Anforderungen genügen. Bei einer nicht nur kurzfristigen …
Die langandauernde Unterbringung in der Psychiatrie – und der unzureichend begründete Fortdauerbeschluss
Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen – insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer langandauernder Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus – bereits entschieden1. Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistet jedermann “die Freiheit der Person” und nimmt einen hohen …
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – und die Prüfung der Schuldunfähigkeit
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstat(en) aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder sicher erheblich vermindert schuldfähig war1. Die Entscheidung, ob die Schuldfähigkeit des Unterzubringenden zur Tatzeit bzw. zu den Tatzeiten aus einem der in § …
Fortdauerentscheidung im Maßregelvollzug – und die Frage der Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist in die Entscheidung über die Fortdauer oder Aussetzungsreife der Maßregel nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (integrative Betrachtung). Das sich daraus ergebende Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit vor zu erwartenden erheblichen Rechtsverletzungen verlangt nach gerechtem und vertretbarem …