Vertretung bei Kündigung

Die Hausverwaltung des Vermieters hatte im zu entscheidenden Fall im eigenen Namen und ohne jeden Vertretungszusatz das Mietverhältnis wegen Zahlungsverzugs fristlos gekündigt, weil der Mieter sich mit zwei Monatsmieten im Rückstand befunden habe. Der Mieter bestritt den Zahlungsverzug und berief …