Haltungsbedingungen in einem Putenmastbetrieb

Ein nach dem Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen des Landes Baden-Württemberg anerkannter Verein steht bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Haltungsbedingungen gegenüber der zuständige Behörde ein einklagbarer Anspruch auf Einschreiten (hier: gegen einen Putenmastbetrieb) zu.

In …

Wohnungseigentum – oder: der Streit um die Rechte und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung

Wohnhaus

Auch nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes kann ein Wohnungseigentümer das Bestehen konkreter Rechte und Pflichten, die sich aus der Gemeinschaftsordnung ergeben (hier: Kostentragung), gerichtlich feststellen lassen. Für eine solche Feststellungsklage ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer passivlegitimiert. Das auf die Feststellungsklage ergehende …

Brandschutz in Eisenbahntunnel – und die Klage eines Umweltverbandes

Eisenbahntunnel

Eine Umweltverbandsklage wegen des Brandschutzes in einem Eisenbahntunnel ist unzulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine auf nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes in einer Tunnelanlage des Bahn-Projekts „Stuttgart 21“ gerichtete Klage einer Umweltvereinigung gegen einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss mangels Betroffenheit der Vereinigung in ihrem …

Brandschutz in Eisenbahntunnel – und die Klage eines Umweltverbandes

Stuttgart 21: Baustelle der neuen Bahnhofshalle (Juni 2023)

Eine Umweltverbandsklage wegen des Brandschutzes in einem Eisenbahntunnel ist unzulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine auf nachträgliche Verbesserung des Brandschutzes in einer Tunnelanlage des Bahn-Projekts „Stuttgart 21“ gerichtete Klage einer Umweltvereinigung gegen einen bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss mangels Betroffenheit der Vereinigung in ihrem …

„linksunten.indymedia“ – und das Vereinsverbot

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden der Betroffenen gegen das Vereinsverbot zur Website „linksunten.indymedia“ und die dieses Verbot bestätigenden Gerichtsentscheidungen nicht zur Entscheidung angenommen. Die Begründung ist ein klassischer Zirkelschluss, wie ihn bereits das Bundesverwaltungsgericht genutzt hat: Die Adressaten des Vereinsverbots …