Das Opfer als einziger Belastungszeuge

Beruht die Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft des Angeklagten allein auf der Aussage eines Belastungszeugen, ohne dass weitere belastende Indizien vorliegen, so sind an die Überzeugungsbildung des Tatrichters strenge Anforderungen zu stellen.

Die Urteilsgründe müssen in Fallkonstellationen der genannten …

Freispruch – und die Beweiswürdigung

Die Beweiswürdigung ist Sache des Tatrichters. Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte. Vielmehr hat es die tatrichterliche Überzeugungsbildung selbst dann hinzunehmen, wenn eine andere Beurteilung näher gelegen hätte oder überzeugender …

Wechselnde Opfer-Aussagen

Ein den Angeklagten belastender Mangel des Urteils ist darin zu sehen, dass das Gericht sich der aufdrängenden näheren Erläuterung der Angaben des Nebenklägers verschlossen hat und die angefochtene Entscheidung deshalb lückenhaft ist1.

Bestreiten die Angeklagten in wesentlichen Tatteilen …

Die Überzeugungsbildung des Richters

Das Ergebnis der Hauptverhandlung festzustellen und zu würdigen, ist Sache des Tatrichters.

Seine Schlussfolgerungen brauchen nicht zwingend zu sein; es genügt, dass sie möglich sind und der Tatrichter von ihrer Richtigkeit nach rechtsfehlerfreier Würdigung, die nicht widersprüchlich, lückenhaft oder unklar …