Der us-amerikanische Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitnehmer – und der Anspruch aufs Zeugnis

Hessisches Landesarbeitsgericht

Ist auf einen Arbeitsvertrag aufgrund wirksamer Rechtswahl us-amerikanisches Arbeitsrecht anwendbar, kann für den in Deutschland wohnenden und hier arbeitenden Arbeitnehmer gleichwohl ein Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses bestehen.

In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte Arbeitgeber und Arbeitnehmer …

Der us-amerikanische Arbeitsvertrag mit einer Fluglinie – und die Massenentlassung

Frankfurt Flughafen

Ist auf einen Arbeitsvertrag aufgrund wirksamer Rechtswahl us-amerikanisches Arbeitsrecht anwendbar, bedarf gleichwohl keines Sachgruppenvergleichs bezüglich der Günstigkeit der jeweiligen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften für die Arbeitnehmerin, wenn sich weder bei Anwendung US-amerikanischen Rechts noch bei Anwendung deutschen Rechts eine Unwirksamkeit der Kündigung …

Bestimmtheit einer Bezugnahmeklausel

FlugzeugEine arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln legt das Bezugsobjekt nicht eindeutig fest, wenn die Arbeitgeberin mit mindestens zwei Gewerkschaften Tarifverträge geschlossen hat und unklar ist, welche tarifliche Normen arbeitsvertraglich im Streitzeitraum zur Anwendung kamen. Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, auf das Arbeitsverhältnis …

Bestimmtheit einer Bezugnahmeklausel

FlugzeugEine arbeitsvertragliche Verweisungsklauseln legt das Bezugsobjekt nicht eindeutig fest, wenn die Arbeitgeberin mit mindestens zwei Gewerkschaften Tarifverträge geschlossen hat und unklar ist, welche tarifliche Normen arbeitsvertraglich im Streitzeitraum zur Anwendung kamen. Es ist grundsätzlich Sache des Arbeitnehmers, auf das Arbeitsverhältnis …

Von der arbeitsvertraglichen zur tariflichen Anspruchsgrundlage – oder: Klageänderung im Berufungsverfahren

BundesarbeitsgerichtEin bisher auf eine arbeitsvertragliche Anspruchsgrundlage gestützter Klageanspruch wird durch das spätere Abstellung auf eine tarifvertragliche Bestimmung um einen zusätzlichen Lebenssachverhalt erweitert. Hierbei handelt es sich um die Einführung eines neuen Streitgenstands und damit um eine Klageerweiterung. Nach dem für …

Duales Studium – und die Rückzahlung von Studienkosten an den Arbeitgeber

GeldrechnerVereinbarungen über die Beteiligung des Vertragspartners an den Kosten einer vom Verwender finanzierten Ausbildung benachteiligen den Vertragspartner zwar nicht generell unangemessen. Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners, die an eine von diesem ausgesprochene Kündigung des Vertragsverhältnisses anknüpfen, können jedoch im Einzelfall gegen Treu …

Fristlose Kündigung: „Ich schlage alles kurz und klein, Ihr Nazis, Arschlöcher, Hurensöhne, Schlampen und Wichser“

Außerordentliche Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses sind immer schwierig. Hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklagen sind häufig erfolgreich. Nicht so aber in einem aktuellen Fall, den das Arbeitsgericht Köln zu entscheiden hatte. Äußerungen wie „Ich schlage alles kurz und klein, Ihr Nazis, Arschlöcher, Hurensöhne, Schlampen …

Kündigung einer Pflegehelferin wegen gefälschter Bescheinigung über eine „Impfunfähigkeit gegen das Coronavirus“

Lügen sind in einem Arbeitsverhältnis immer etwas „schwierig“. Legt ein Arbeitnehmer aber gefälschte Unterlagen zu wichtigen Punkten vor, ist auch einmal Schluss und der Arbeitgeber zur Kündigung berechtigt. Aktuell hat das Bundesarbeitsgericht eine außerordentliche fristlose Kündigung für in einem Fall …

Vertraglicher Anspruch auf ein 13. Monatsgehalt

Lohn

Wenn ein tarifgebundener Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertag den bei ihm geltenden Tarifvertrag mit einer uneingeschränkten Bezugnahmeklausel in das Arbeitsverhältnis einbezieht, wird damit für die beteiligten Verkehrskreise erkennbar, dass das Arbeitsverhältnis umfassend nach den entsprechenden tariflichen Regelungen gestaltet werden soll. Dann …

Arbeitsvertrag vs. Tarifvertrag

Buchhaltung

Eine Kollision zwischen den kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit für das Arbeitsverhältnis normativ geltenden Tarifregelungen sowie den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ist nach dem Günstigkeitsprinzip (§ 4 Abs. 3 Alt. 2 TVG) zu lösen1. Hiernach treten unmittelbar und zwingend geltende Tarifbestimmungen hinter einzelvertragliche Vereinbarungen …