Der Rechtsstreit um die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds – und der Streitgegenstand

Bundesarbeitsgericht

Nach dem im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt.

Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen; vom Standpunkt der Parteien …

Der rechtskräftig abgewiesene Feststellungsantrag – und der gleichzeitig erhobene Leistungsantrag

Bundesarbeitsgericht

Der Zulässigkeit der Leistungsklage steht, anders als die Revision meint, die rechtskräftige Abweisung des erstinstanzlich gestellten Feststellungsantrags nicht entgegen. 

Mangels einer dagegen gerichteten Berufung des Klägers ist die erstinstanzliche Abweisung der Feststellungsklage in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall rechtskräftig …

Der übergangene Sachvortrag

(Landes-)Arbeitsgericht Hamburg

Eine Verfahrensrüge kann darauf gestützt werden, der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG sei verletzt.

Besteht die Rüge darin, Sachvortrag sei übergangen worden, ist in der Revisionsbegründung anzugeben, welchen konkreten Sachvortrag das Berufungsgericht übergangen …

Von der arbeitsvertraglichen zur tariflichen Anspruchsgrundlage – oder: Klageänderung im Berufungsverfahren

BundesarbeitsgerichtEin bisher auf eine arbeitsvertragliche Anspruchsgrundlage gestützter Klageanspruch wird durch das spätere Abstellung auf eine tarifvertragliche Bestimmung um einen zusätzlichen Lebenssachverhalt erweitert. Hierbei handelt es sich um die Einführung eines neuen Streitgenstands und damit um eine Klageerweiterung. Nach dem für …

Die Rechtsbeschwerde im Ordnungsmittelverfahren

BundesarbeitsgerichtDer Statthaftigkeit einer zugelassenen Rechtsbeschwerde im Ordnungsmittelverfahren nach einer einstweiligen Unterlassungsverfügung steht die Begrenzung des Instanzenzugs im arbeitsgerichtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren nicht entgegen. Das Ordnungsmittelverfahren ist als selbständige Folgesache mit einem eigenen Rechtsmittelzug ausgestattet. In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall …