Es begegnet rechtlichen Bedenken, wenn das Gericht sowohl bei der Strafrahmenwahl als auch bei der Strafzumessung im engeren Sinne zugunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er sich “einige Monate” in Untersuchungshaft befand.
Untersuchungshaft ist, jedenfalls bei der Verhängung einer zu verbüßenden …