Der Betrieb als Liebhaberei

Zur Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht, also dem Bestreben, das Betriebsergebnis zu mehren und auf Dauer einen Totalgewinn zu erzielen 1, ist in einem ersten Schritt zu prüfen, ob das Unternehmen bei objektiver Betrachtung zur Erzielung eines solchen Totalgewinns (Gesamtergebnis des Betriebs …

Aufwendungen für Lizenz-Partnerschaften

Aufwendungen für Lizenz-Partnerschaften sind bei einer Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Dies entschied jetzt das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Fall, in dem die Landwirting in dem Erwerb der Lizenzen eine Möglichkeit gesehen hatte, über das Direktvermarkterportal für ihre im …

Prozessfähigkeit – und ihre Prüfung

Prozessfähigkeit ist die Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam vorzunehmen oder entgegenzunehmen 1. Volljährige Personen sind nur dann prozessunfähig, wenn sie geschäftsunfähig sind, unter Betreuung stehen bei Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts sowie unter den Voraussetzungen des § 53 …

Zugfahrt ohne Bahnkarte

Steigt ein Fahrgast ohne Fahrkarte in einen frei zugänglichen Zug ein, schließt er einen Vertrag mit dem Beförderer. Dies stellte jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union fest. Anlass für dieses Urteil bot ihm ein Fall aus Belgien: Gemäß ihren Beförderungsbedingungen …

Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln – und die Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken

Die behördliche Entscheidung über die Einstufung eines Produkts als Nahrungsergänzungs- oder als Arzneimittel erfordert eine Gesamtbetrachtung der Produktmerkmale, bei der auch die möglichen Gesundheitsrisiken bei seiner Verwendung zu berücksichtigen sind. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die

Das Nutzungsverhältnis über ein Erholungsgrundstück in der ehem. DDR – und der Bereicherungsausgleich

Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses über ein Erholungsgrundstück auf dem Gebiet der ehemaligen DDR kann eine über den Bereicherungsausgleich hinausgehende Entschädigung grundsätzlich nur für solche Baulichkeiten verlangt werden, die mit zivilrechtlicher Zustimmung des Grundstückseigentümers bzw. staatlichen Verwalters errichtet worden sind. Das

Ausgleichsansprüche wegen Beförderungsverweigerung nach der FluggastrechteVO – und der Schadensersatz

Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind nach der Fluggastrechteverordnung wegen Beförderungsverweigerung gewährte Ausgleichsansprüche auf Schadensersatzansprüche nach § 651f Abs. 1 BGB aF anzurechnen, die auf dieser Beförderungsverweigerung beruhen. Die von den Reisenden geltend gemachten Ersatzansprüche ergeben sich aus § 651f