Fakultative Strafrahmenverschiebung – und die Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände

Über die fakultative Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB entscheidet der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen aufgrund einer Gesamtabwägung aller schuldrelevanten Umstände. Umstände. Einer revisionsrechtlichen Überprüfung ist die Entscheidung über die fakultative Strafrahmenverschiebung nur eingeschränkt zugänglich; insoweit steht …

Brustimplantate für die Polizei

Wegen Brustimplantaten darf eine Bewerberin nicht aus gesundheitlichen Gründen für den Polizeidienst als untauglich eingestuft werden. Aus Mangel an ausreichenden Daten über das Risiko von Brustimplantaten, können Zweifel bezüglich der Folgewirkungen der Implantate nicht ausreichen, damit die gesundheitliche Eignung für …

Leistungsschutzrecht für Verleger – erst später wieder vors BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht hat eine unmittelbar gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in das Urheberrechtsgesetz erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Den klagenden Betreiberinnen der Yahoo-Internetsuchmaschine, einer klassischen Suchmaschinendienst und einer speziellen Nachrichtensuche, ist es nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter zumutbar, …

Karlsruhe interessiert sich nicht für’s Leistungsschutzrecht

Das Bundesverfassungsgericht hat eine unmittelbar gegen die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger in das Urheberrechtsgesetz erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Den klagenden Betreiberinnen der Yahoo-Internetsuchmaschine, einer klassischen Suchmaschinendienst und einer speziellen Nachrichtensuche, ist es nach Ansicht der Bundesverfassungsrichter zumutbar, …

Gesundheitsgefährdende Baumängel – und die Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (außergewöhnliche Belastung), so wird auf Antrag die Einkommensteuer in bestimmtem Umfang ermäßigt (§ 33 Abs. 1 EStG). Gemäß § 33 Abs. …