Wer einen Sachmangel am Haus kennt und es trotzdem kauft, kann keine Mängelgewährleistungsrechte geltend machen.
In dem hier vom Landgericht Flensburg entschiedenen Fall verkauft ein Ehepaar sein Grundstück, das mit einem im Jahr 1968 errichteten Haus bebaut ist. Im Keller …



















