Aus einer bestandskräftigen Aufnahmezusage allein folgt noch kein Anspruch auf Visumerteilung. Vielmehr müssen zusätzlich die für die Visumerteilung erforderlichen weiteren Voraussetzungen vorliegen; auch die Sicherheitsprüfung muss durchgeführt worden sein.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall hält sich die …































