Die Absicherung gegen die Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters ist auch dann anwendbar, wenn der Reisende aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände (hier: wegen Covid-19) von der Reise zurücktritt. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: 2020 traten Reisende in Österreich und in …