Fußgänger müssen auf öffentlichen Wegen auf Gefahrenstellen achten und ihnen nach Möglichkeit ausweichen. Benutzt man Bürgersteige als Sportfläche (z.B. durch Inline Skates), erhöht man die Gefahr, eine Stolperfalle zu übersehen und muss sich daher ein Mitverschulden vorwerfen lassen. Dies gilt …