Keine Getränkekisten in der Tiefgarage!

Mieter sind nicht berechtigt, Getränkekisten auf dem gemieteten, offen zugänglichen Tiefgaragenstellplatz zu lagern. Dieser Platz ist nur für Fahrzeuge und Zubehör vorgesehen. Das Lagern anderer Gegenstände ist geschlossenen Räumen vorbehalten und wäre damit auf dem Stellplatz ein vertragswidriger Gebrauch der …