Wenn ein Reiseveranstalter aufgrund einer Covid-19-Erkrankung zahlreicher Besatzungsmitglieder eine Kreuzfahrt abbricht und die Passagiere mit einem Charterflug verspätet zurückbefördert werden, kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen gemäß Art. 5 Abs. 1 Buchst. c und Art. 7 Abs. 1 Buchst. b FluggastrechteVO …