Nicht autorisierte Zahlungsvorgänge: Was nun?

Kann der Zahlungsdienstleister zunächst die Authentifizierung sowie die ordnungsgemäße Aufzeichnung, Verbuchung und störungsfreie, keine Auffälligkeiten aufweisende technische Abwicklung eines strittigen Zahlungsvorgangs nachweisen, so greift der Anscheinsbeweis einer ordnungsgemäßen Autorisierung. Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde: Die Parteien streiten um …