Ein Tantramasseur ist verpflichtet, sich als Prostituierter anzumelden und regelmäßig an einer durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen gesundheitlichen Beratung teilzunehmen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat daher die Klage eines Betroffenen gegen eine entsprechende Verfügung des Kreises Mettmann abgewiesen. Zur Begründung hat …