Das Primärrecht selbst spricht in Art. 108 Abs. 3 Satz 1 AEUV lediglich von der “Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen”, definiert diese Begriffe aber nicht weiter.
Der Begriff “neue Beihilfen” wird in Art. 1 Buchstabe c Verordnung (EU) Nr.2015/1589 des …