70. Geburtstag von Siegfried Broß

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h. c. Siegfried Broß feiert heute seinen 70. Geburtstag. Siegfried Broß studierte Rechtswissenschaften in Tübingen und München. Nach seinen Juristischen Staatsexamina begann er 1973 seine berufliche Laufbahn beim Verwaltungsgericht München und war……

Keine Ratenzahlung für Ältere

Das Versagen von Ratenzahlungen gegenüber betagten Kunden ist ein Fall zulässiger Altersdiskriminierung. Das Amtsgericht München wies im vorliegenden Fall den Antrag der Klägerin aus Freiburg auf Entschädigung wegen einer behaupteten Diskriminierung im geschäftlichen Verkehr ab. Die Beklagte betreibt in München …

Die Beschränkung der Revision

Ein Rechtsmittel kann auf solche Beschwerdepunkte beschränkt werden, die losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil der Entscheidung nach dem inneren Zusammenhang rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung des übrigen Urteilsinhalts notwendig zu machen1.

Das …

Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers – und der Widerruf einer Versorgungsanwartschaft

Aufgrund des Entgeltcharakters der betrieblichen Altersversorgung und des besonderen Schutzbedürfnisses der Versprechensempfänger, das eine starke Verfestigung bereits der Anwartschaften auf Pensionsleistungen zur Folge hat, kommt eine Versagung von Versorgungsleistungen wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nur in …

Die verwirkte Klage

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Recht, eine Klage zu erheben, grundsätzlich verwirkt werden mit der Folge, dass eine dennoch angebrachte Klage unzulässig ist.

Eine solche Prozessverwirkung wird allerdings nur bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen angenommen. Das Klagerecht soll ausnahmsweise …

Betriebsrente – und der Rechtsmissbrauch

Der Rechtsmissbrauchseinwand kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer die Unverfallbarkeit seiner Versorgungsanwartschaft nur durch Vertuschung schwerer Verfehlungen erschlichen hat.

Das ist anzunehmen, wenn eine rechtzeitige Entdeckung derartiger Verfehlungen zur fristlosen Kündigung geführt hätte, bevor die Versorgungsanwartschaft unverfallbar wurde und der …