Vergütung des Verfahrenspflegers

Verfahrenspfleger werden nach § 277 FamFG wie ein Berufsbetreuer vergütet. Hier ist Stundensatz von zwischen 19,50 € und 33,50 €, zuzüglich Umsatzsteuer (je nach Qualifikation) gegeben. Die Vergütung wird immer aus der Staatskasse bezahlt, auch bei vermögenden Betreuten, kann aber …