Bei einkommensorientiert geförderten Wohnungen kann der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung verlangen und dieses Verlangen wirksam mit einem qualifizierten Mietspiegel begründen, wenn Mietvertrag und Förderbestimmungen ausdrücklich auf die §§ 558 ff. BGB Bezug nehmen. Eine zwischen Verkäufer und Käufer eines Wohnungsbestands vereinbarte „Sozialcharta“ begründet, sofern sie auf Durchschnittswerte des Gesamtbestands abstellt, keine individuellen Ansprüche der Mieter und steht …