Wegen der sog. Russland-Sanktionen eingefrorene Gelder bleiben auch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Kontoinhaberin eingefroren.
In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall begehrt der insolvenzvewalter in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter die Auszahlung eines von …





































