Der Rechtsstreit um die Vergütung eines freigestellten Betriebsratsmitglieds – und der Streitgegenstand

Bundesarbeitsgericht

Nach dem im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt.

Der Streitgegenstand erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen; vom Standpunkt der Parteien …

Von der arbeitsvertraglichen zur tariflichen Anspruchsgrundlage – oder: Klageänderung im Berufungsverfahren

BundesarbeitsgerichtEin bisher auf eine arbeitsvertragliche Anspruchsgrundlage gestützter Klageanspruch wird durch das spätere Abstellung auf eine tarifvertragliche Bestimmung um einen zusätzlichen Lebenssachverhalt erweitert. Hierbei handelt es sich um die Einführung eines neuen Streitgenstands und damit um eine Klageerweiterung. Nach dem für …

Mehrere Streitgegenstände – und der Umfang des Rechtsmittels

BundesfinanzhofWenn ein Urteil angegriffen wird, das zu mehreren Verwaltungsakten (Streitgegenständen) ergangen ist, ist grundsätzlich erst die Rechtsmittelbegründungsschrift für die Konkretisierung des Umfangs der Urteilsanfechtung maßgebend. Wenn einzelne Streitgegenstände zwar nicht im Rubrum der Rechtsmittelschrift, wohl aber in der Rechtsmittelbegründungsschrift bezeichnet …

Urlaubsabgeltung für mehrere Jahre

Bundesarbeitsgericht

Anknüpfungspunkt für den Anspruch auf Erholungsurlaub ist gemäß § 1 BUrlG das Kalenderjahr. Begehrt ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber, nicht genommenen Urlaub abzugelten, der aus mehreren Kalenderjahren stammt, bildet das Abgeltungsverlangen hinsichtlich eines jeden einzelnen Urlaubsjahres einen eigenen Streitgegenstand.  § …

Die Gehaltsklage des Arbeitnehmers – und der richtige Tarifvertrag

Bundesarbeitsgericht

Hat sich die Arbeitgeberin lediglich auf die kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendbaren Tarifverträge und andere Bestimmungen des Arbeitsvertrags berufen, sind Verfahrensgegenstand auch allein vertragliche Ansprüche, nicht hingegen auch Ansprüche aus normativ geltenden Tarifverträgen. Diese beiden Ansprüche – Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Tarifverträgen …

Die Gehaltsklage des Arbeitnehmers – und der richtige Tarifvertrag

Bundesarbeitsgericht

Hat sich die Arbeitgeberin lediglich auf die kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung anwendbaren Tarifverträge und andere Bestimmungen des Arbeitsvertrags berufen, sind Verfahrensgegenstand auch allein vertragliche Ansprüche, nicht hingegen auch Ansprüche aus normativ geltenden Tarifverträgen. Diese beiden Ansprüche – Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Tarifverträgen …

Die Bestimmung des Streitgegenstands

Die Bestimmung des Streitgegenstands ist Sache des Klägers. Will er einen weiteren Streitgegenstand in den Prozess einführen, muss er zweifelsfrei deutlich machen, dass er einen neuen prozessualen Anspruch verfolgt. Einer solchen Berufung auf vertragliche Ansprüche steht bereits prozessual entgegen, dass …

Die beschränkte Revisionszulassung

Zwar kann die Zulassung der Revision nicht auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente beschränkt werden; sie kann aber grundsätzlich auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden 1, der Gegenstand eines selbständig anfechtbaren Teil- oder Zwischenurteils sein 2 …