Steuerhinterziehung mit Geldspielautomaten

Die Umsätze aus den Geldspielautomaten sind umsatzsteuer- und vergnügungssteuerpflichtig. Zusätzlich zu den monatlich bei den zuständigen Finanzämtern abzugebenden Umsatzsteuervoranmeldungen sind bei den Stadtverwaltungen der Städte, in denen die Automaten betrieben werden, die nach der dort jeweils geltenden Vergnügungssteuersatzung anfallenden Abgaben …