Die Aufrechnung gegenüber einem Schadensersatzanspruch wegen konventionswidriger Sicherungsverwahrung mit einer Kostenforderung aus einem neuen Strafverfahren, in dem erneut Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zulässig.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall wurde der Kläger im Oktober 1986 …