Kommt es bei einer Baumfällaktion zu einer Verletzung eines Beteiligten, haftet der andere Beteiligte nicht für dessen erlittene Schäden.
Mit dieser Begründung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall die Schadensersatzklage eines Mannes abgewiesen, der bei Baumfällarbeiten aus …