Kinderlärm berechtigt nicht zur Mietminderung!

Mieter haben Lärm durch übliche Belästigungen in einem Mehrfamilienhaus hinzunehmen. Dieser Lärm berechtigt nicht zu einer Mietminderung. Übliche Belästigungen sind z.B. unvermeidbarer Lärm wie Kindergeschrei, Musikausübung, Radioübertragungen, Begehen der Wohnung mit Straßenschuhen, Kinder- und Babygeschrei, gelegentliches Kindergetrampel oder gelegentliches Fallenlassen …

Mietpreisbremse bei Staffelmieten

Wird im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart, darf diese bei Wiedervermietung nur insoweit verlangt werden, als sie die zulässige Miethöhe nach der Mietpreisbremse nicht überschreitet. Maßgeblich ist dabei die zuletzt vom Vormieter tatsächlich geschuldete Miete. Künftige, im Vormietverhältnis nicht mehr wirksam …