Genehmigung der Hundehaltung darf vom Vermieter nur aus gewichtigen Gründen versagt werden

Das Amtsgericht München verurteilte im zu entscheidenden Fall die Vermietererbengemeinschaft, der Hundehaltung für einen Hund der Kläger in deren Viereinhalb-Zimmer-Wohnung in München-Neuhausen für eine Hunderasse Magyar Vizsla, Deutsch-Drahthaar/Deutsch-Kurzhaar, Weimaraner oder entsprechende Mischlinge dieser Rassen mit einer Widerristhöhe von ca. 52 …

Betriebspflicht auch nach Raubüberfall

Die Tatsache, daß ein gewerblicher Mieter Opfer eines Raubüberfalls geworden ist und aufgrund der folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen (angeblich) der Geschäftsbetrieb nicht mehr aufrecht erhalten werden kann, ist hinsichtlich der Betriebspflicht unerheblich. Bei Verhinderung muß sich Dritter bedient werden. Dies gilt …

Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von Straßenanliegern auf privatem Grundstück

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Grundstückseigentümer, die zugleich Stromanschlussnehmer sind, die der Versorgung von Straßenanliegern dienende Verlegung von Stromleitungen auf ihrem Grundstück grundsätzlich dulden müssen und das Versorgungsunternehmen nicht darauf verweisen können, vorrangig öffentliches Grundeigentum (den Straßenraum) in Anspruch zu …

Anspruch auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Ferienwohnungszwecke bei Zweitwohnungen

Die Berliner Bezirksämter müssen für die zeitweise Vermietung von Zweitwohnungen für Ferienzwecke Ausnahmegenehmigungen nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz erteilen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Kläger sind Eigentümer von Zweitwohnungen in den Berliner Bezirken Friedrichshain und Pankow. Ihren jeweiligen Hauptwohnsitz …

Katzen in der Wohnung

Katzen in der Wohnung gehören zur „freien Lebensgestaltung“ eines Mieters. Der Eigentümer kann dem Mieter seine Haustiere nicht verbieten. Katzen verursachen keinen störenden Lärm, Kratzspuren auf Tapeten sind nicht irreparabel und ein etwaiger unangenehmer Geruch verzieht sich nach dem Auszug …