Die Beteiligung eines Soldaten am Ehebruch zu Lasten eines anderen Soldaten kann disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.
Diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts lag der Fall eines Hauptfeldwebels zu Grunde, der mit der Ehefrau eines befreundeten Mannschaftssoldaten desselben Bataillons ein Verhältnis angefangen und mit …


















