Auf eine Härtefallregelung nach § 11 des Tarifvertrags über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit der Umgestaltung der Bundeswehr (TV UmBw)1 besteht kein Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung.
Der Abschluß einer Härtefallregelung liegt nicht im rechtsgestaltenden Ermessen der …