Das Beschwerdegericht ist nicht befugt, eine Entscheidung in der Hauptsache zu treffen, obwohl Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ausschließlich ein im Wege der einstweiligen Anordnung ergangener Beschluss des Amtsgerichts war.
Steht – gegebenenfalls nach einer Auslegung der vom Amtsgericht getroffenen Entscheidung – …