Sozialplan wegen Betriebsänderung – und Abfindungsansprüche aufgrund einer zusätzlichen Betriebsvereinbarung

Jedenfalls dann, wenn die Betriebsparteien anlässlich einer Betriebsänderung ihrer Pflicht zur Aufstellung eines Sozialplans nachgekommen sind, können sie daneben eine eigenständige kollektivrechtliche Regelung treffen, die im Interesse des Arbeitgebers Mitarbeiter motivieren soll, freiwillig, etwa durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages, aus dem …

Keine Arbeit in den Schulferien

Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach “sich das aktive Arbeitsverhältnis” auf Zeiten im Jahr erstreckt, in denen in einem bestimmten Bundesland “Schulpflicht” besteht, ist dahingehend auszulegen, dass sie ein aktives Arbeitsverhältnis nur für Tage bestimmt, an denen einen Pflicht für …

Tariflicher Mehrurlaub – und sein Verfall

§ 15 des Manteltarifvertrags für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitenden Industrie enthält ein eigenes Fristenregime im Bereich des Urlaubs, weswegen von einer Differenzierung zwischen gesetzlichem und tariflichem Urlaub auszugehen ist. Tariflicher Urlaub, der krankheitsbedingt nicht …

Einmal zuviel verschlafen

Eine Kündigung ist durch Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers i. S. v. § 1 Abs. 2 Satz 1 KSchG “bedingt”, wenn dieser seine vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten erheblich und in der Regel schuldhaft verletzt hat und eine dauerhaft störungsfreie Vertragserfüllung …

Befristung einer erheblichen Arbeitszeiterhöhung

Die Befristung einzelner Arbeitsvertragsbedingungen unterliegt nicht der Befristungskontrolle nach den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, sondern der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Die befristete Erhöhung der Arbeitszeit in erheblichem Umfang erfordert jedoch zur Annahme einer nicht unangemessenen Benachteiligung des …

Mehrere sachgrundlose Befristungen – und das Ping-Pong-Spiel zwischen zwei Arbeitgebern

Die Ausnutzung der durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten kann rechtsmissbräuchlich sein, etwa wenn mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb schließen, um auf diese Weise über …