Eine mit Telefaxschreiben übermittelte Kündigungserklärung entspricht nicht den Anforderungen des § 623 iVm. § 126 BGB. Die Kündigung ist daher gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig.
ine per Telefax übermittelte schriftliche Erklärung genügt § 126 Abs. 1 BGB…